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Tiefschlag gegen die Ausbildung im Koalitionsvertrag

Tiefschlag gegen die Ausbildung im Koalitionsvertrag iHk Stuttgart

Keine Ausnahme mehr für Azubis beim Mindestlohn

Als Tiefschlag gegen das System der dualen Ausbildung wertet die Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Regelungen zum gesetzlichen Mindestlohn. Die zunächst vorgesehene Ausnahme, nach der ein Stundenlohn von 8,50 Euro nicht für Auszubildende gelten sollte, ist in der Endfassung nicht mehr zu finden. „Wenn künftig jeder Auszubildende im Monat mehr als 1.300 Euro verdienen soll, werden sich viele Unternehmen aus der Ausbildung postwendend verabschieden“, so IHK-Hauptgeschäftsführer Andreas Richter. Derzeit erreiche so gut wie keine Ausbildungsvergütung, die in den Branchen der IHK-Mitgliedsunternehmen gezahlt werde, das Niveau des vorgesehenen Mindestlohns, der für ein Gros der Ausbildungsbetriebe eine Verdoppelung der bisherigen Zahlungen bedeuten würde. Die Herausnahme der Ausnahmeregelung für Azubis beim Mindestlohn, so Richter, verbreite sich bereits wie ein Lauffeuer und sorge für große Verunsicherung. Vor diesem Hintergrund könne man den Koalitionären hier nur empfehlen, möglichst umgehende Klarheit zu schaffen, ob der gesetzliche Mindestlohn wirklich auch für Auszubildende gelten soll.

 

Quelle: IHK Stuttgart

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