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BAföG: Zeit für den Weiterförderungsantrag

21. August 2014;

Beziehen Sie seit Beginn des Wintersemesters 2013/2014 BAföG? Dann wird es nun höchste Zeit, einen sogenannten Weiterförderungsantrag zu stellen. Denn ein Bewilligungszeitraum beschränkt sich auf maximal zwölf Monate. Danach muss ein neuer, allerdings weniger umfangreicher Antrag gestellt werden.

Bitte lassen Sie uns Ihren vollständig ausgefüllten Weiterförderungsantrag und alle dazugehörenden Nachweise mindestens drei Monate vor dem Ende Ihres aktuellen Bewilligungszeitraums zukommen. Denn nur so können wir gewährleisten, dass Sie Ihr Geld lückenlos erhalten.

Alle nötigen Unterlagen finden Sie auf unserer Webseite

Und falls Sie noch Fragen haben, helfen Ihnen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Amts für Ausbildungsförderung gerne weiter. Die telefonischen und persönlichen Sprechzeiten finden Sie hier.

Ihr Studierendenwerk Stuttgart

Authors: Universität Stuttgart

Lesen Sie mehr http://www.uni-stuttgart.de/home/news/news_0663.html

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